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Zahnzusatzversicherung - Vorsorge für
ein strahlendes Lächeln
Eine
Zahnzusatzversicherung soll im Falle einer zahnärztlichen Behandlung jene Kosten
abdecken, die von der gesetzlichen oder privaten allgemeinen Krankenversicherung
nicht übernommen werden. Ziel ist entsprechend, vor allem bei kostenintensivem
Zahnersatz die Eigenbeteiligung zu minimieren, bzw. so gering wie möglich zu
halten.
Die Leistungen, die von den Versicherern einer Zusatzversicherung für Zähne
übernommen werden, sind immens unterschiedlich. In erster Linie kommt es
entscheidend auf den Zustand der Zähne bei Abschluss der Versicherung sowie auf
das Lebensalter und das Geschlecht des zu Versichernden an. Für eine erste
Kostenübersicht sind Online-Vergleichsrechner zu empfehlen. Darüber hinaus
sollte unbedingt auf die genauen Vertragsformulierungen geachtet werden,
besonders in Hinblick auf prozentuale Angaben. Ein Tarif, der z.B. eine
Kostenübernahme von 100 Prozent für Zahnersatz benennt, bezeichnet damit nicht
unbedingt die tatsächlichen Gesamtkosten, sondern lediglich die Gebühren der
Regelversorgung. Die faktischen Zahnarztkosten betragen meist etwa das
Zehnfache. Weiterhin beinhalten die meisten Tarife eine Summenbegrenzung, um
sicherzustellen, dass nicht unmittelbar nach Versicherungsbeginn eine höchst
kostenintensive Zahnsanierung vorgenommen wird. Bei einer Online-Recherche
sollten Seiten einbezogen werden, die im Detail die konkreten Fallstricke und
das jeweilige Kleingedruckte analysieren, sowie Testergebnisse zu den einzelnen
Versicherern präsentieren (z.B. Stiftung Warentest).
OnlineTipp dazu:
Krankenzusatzversicherung Vergleich
Zahnversicherung - Leistungen und
Kosten
Zu den vorrangigen Leistungen, die eine Zahnversicherung bietet, gehört die
teilweise Kostenübernahme für Zahnersatz. Weiterhin können Wurzelbehandlungen,
Transplantationen der Schleimhaut und Parodontosebehandlungen geltend gemacht
werden, sofern sie im Versicherungsvertrag aufgeführt sind. Je umfangreicher das
Angebot, desto höher die anfallenden Kosten.
Zusatzversicherungen für Zähne kommen grundsätzlich nicht für Kosten auf, wenn
auch die reguläre Krankenkasse keinen Kostenanteil zahlt. Dies betrifft
beispielsweise jene Patienten, die keine lückenlosen Zahnarztbesuche in ihrem
Bonusheft nachweisen können, die als Voraussetzung für eine anteilige
Kostenübernahme durch die Krankenkasse gelten.
Empfehlenswert ist eine Zahnzusatzversicherung für jene, die bei
Versicherungsabschluss einen weitgehend guten Zustand der Zahnsubstanz haben.
Hier rechnet sich die Versicherung in die Zukunft hinein. Versicherte mit einer
eher schlechten Zahnsubstanz werden, sofern sie überhaupt genommen werden, von
der Versicherung kaum profitieren, da die Kosten bei bestehender Vorschädigung
nicht übernommen werden.
Die Kosten für sämtliche Behandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn
begonnen haben, werden darüber hinaus in keinem Fall von der
Zahnzusatzversicherung übernommen. Grundsätzlich gilt, dass eine vollständige
Übernahme sämtlicher Kosten von keiner Versicherung geleistet wird. Es kann
maximal der Eigenanteil reduziert werden.
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Sonntag, 05.02.2012
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