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  • Die Rentenversicherung - private Vorsorge lohnt sich

    Die gesetzliche Rentenversicherung bleibt zwar ein wichtiger Pfeiler bei der Altersvorsorge, muss aber durch andere Formen ergänzt werden, um den Lebensstandard im Alter einigermaßen halten zu können. Von besonderem Interesse sind dabei für viele Menschen die Riester- und die Rürup-Rente, da sie durch Zulagen bzw. Steuervorteile staatlich gefördert werden.

     

  • Die Riester - Rente

    Die Riester-Rente richtet sich in erster Linie an Arbeitnehmer, aber auch an rentenversicherungspflichtige Selbständige. Dabei gibt es verschiedene Varianten, unter denen der Verbraucher wählen kann. So kann nicht nur mit dem Klassiker „Private Rentenversicherung“, sondern auch mit einem Fondsparplan oder auch mit einem gewöhnlichen Banksparplan „geriestert“ werden. Die staatliche Förderung besteht dabei immer aus einer Grundzulage in Höhe von 154 Euro zuzüglich einer Kinderzulage in Höhe von je 185 bzw. 300 Euro (für ab 2008 geborene Kinder gibt es mehr Geld). Besonders schön an der Riester-Rente ist, dass man sich zu Rentenbeginn 30 % des angesparten Kapitals auszahlen lassen kann. Diese optionale Auszahlung und auch die Rentenzahlung müssen jedoch zu 100 % versteuert werden.

     

  • Die Rürup - Rente

    Um auch Selbständigen, die keinen Zugang zur Riester-Rente haben, eine staatlich geförderte private Rentenversicherung zu ermöglichen, wurde die Rürup-Rente eingeführt. Im Gegensatz zur Riester-Rente gibt es keine Zulagen, sondern eine Förderung in Form einer Steuervergünstigung. Der steuerlich absetzbare Betrag liegt im Jahr 2010 bei 70 % der Versicherungsbeiträge und steigt jedes Jahr um 2 Prozentpunkte bis auf 100 % im Jahr 2025 an. Die Obergrenze liegt bei 20.000 Euro für Nichtverheiratete bzw. bei 40.000 Euro für gemeinsam veranlagte Ehepartner. Gerade Selbständige mit sehr gutem Einkommen können daher mit einer Rürup-Rentenversicherung in den Genuss eines hohen Steuervorteils kommen. Auch bei der Rürup-Rente sind die späteren Rentenzahlungen steuerpflichtig, allerdings nicht in vollem Umfang. Wie hoch der steuerpflichtige Anteil ist, hängt dabei von dem Jahr des Rentenbeginns ab. So werden z.B. bei einem Rentenbeginn im Jahr 2020 80 % der Jahresrente versteuert. Jeder spätere Eintritt in die Auszahlungsphase bewirkt einen höheren Steueranteil, bis schließlich bei einem Rentenbeginn im Jahr 2040 die komplette Rentenzahlung versteuert werden muss.

     

  • Riester-Rente und Rürup-Rente, lohnt sich das?

    Riester-Rente und Rürup-Rente, lohnt sich das? Sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente sind eine sinnvolle Ergänzung zur Altersvorsorge. Der große Vorteil beider Modelle ist, dass die angesparten Beiträge unpfändbar sind und auch bei der Berechnung von Sozialleistungen nicht angerechnet werden. Allerdings sollte die staatliche Förderung nicht überbewertet werden. Zum einen wird diese durch die spätere Versteuerung der Rente relativiert. Zum anderen werden gerade bei Riester-Verträgen häufig hohe Verwaltungskosten berechnet, so dass die Gesamtrendite oft hinter den Erwartungen zurückbleibt. Eine normale private Rentenversicherung ohne Riester-Förderung kann daher manchmal ertragreicher sein. Neben einer privaten Rentenversicherung kann aber auch mit einem ordentlich verzinsten Sparvertrag sinnvoll für das Alter vorgesorgt werden, zumal diese Anlageform sehr viel Flexibilität bietet und im Notfall ohne Verlust gekündigt werden kann. Und eines sollte nicht vergessen werden: Ein Haus oder eine Eigentumswohnung sind immer noch die besten Voraussetzungen für einen komfortablen Lebensabend.

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     Partner: |  Sonntag, 05.02.2012