Die private Krankenversicherung -
Immer einen Tick besser
In Deutschland gibt es zwei Systeme im Bereich Krankenversicherung, die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und PKV (private Krankenversicherung). Die meisten Bundesbürger sind in der GKV pflichtversichert. Das trifft in erster Linie für alle Arbeitnehmer zu, die eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreiten. Hingegen haben beispielsweise Beamte, Studenten, Freiberufler und Selbstständige ein Wahlrecht zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung. Das gilt auch für alle Arbeitnehmer, welche drei Jahre in Folge ein Bruttojahreseinkommen von derzeit 49.950 Euro (Stand 2010) überschritten haben, die so genannte Pflichtversicherungsgrenze.
Verschiedene Tarife
Mit Ausnahme des Basistarifs, welchen
manche Anbieter seit einiger Zeit für die
private Krankenversicherung
offerieren, ist vor allen Dingen die Leistungsbreite bei der PKV deutlich größer als bei der gesetzlichen Krankenversicherung. Zudem kann man bei der privaten Krankenversicherung durch die Auswahl aus verschiedenen Tarifen selber festlegen, welchen Leistungsumfang man nutzen möchte.
Ebenfalls größere Unterschiede zwischen der GKV und der PKV gibt es, was die Art der Beitragsberechnung betrifft. Die Höhe des Beitrages basiert bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich auf dem Einkommen, während bei der privaten Krankenversicherung Aspekte wie gewählter Tarif (Leistungsumfang), Alter und Gesundheitszustand des Versicherten eine große Rolle spielen. Um beispielsweise von der gesetzlichen
in die private Krankenversicherung wechseln zu können, muss man entweder selbstständig oder freiberuflich tätig sein oder alternativ als abhängig Beschäftigter (Arbeitnehmer) drei Jahre in Folge die zuvor genannte Versicherungspflichtgrenze vom Einkommen her überschreiten.
Kündigung
Kündigen und somit wechseln kann man die Krankenversicherung mit einer Frist bis zum Ende des übernächsten Monats (ab erfolgter Kündigung). Ersatzkassen zählen übrigens zu den gesetzlichen Krankenversicherungen und nicht zum Bereich der privaten Krankenversicherung.
Neben der privaten Krankenversicherung als eine so genannte Vollversicherung gibt es aber dennoch für Personen, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind eine Möglichkeit, die zu erhaltenden Leistungen in verschiedenen Bereichen zu erweitern. Möglich ist dieses durch den Abschluss verschiedener Krankenzusatzversicherungen.
Die private Krankenzusatzversicherung unterscheidet sich von der privaten Krankenvollversicherung dadurch, dass ganz spezielle Leistungen in einem exakt definierten Gesundheitsbereich versichert sind. Sinnvoll ist der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung fast ausschließlich für gesetzlich Krankenversicherte, da Privatversicherte viele Leistungen, die im Rahmen einer Zusatzversicherung angeboten werden, ohnehin schon in ihrer Vollversicherung integriert haben. Angebotene Krankenzusatzversicherungen sind beispielsweise die Zahnzusatzversicherung, die Augenversicherung, eine Zusatzversicherung für stationäre Behandlungen (Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarzt-Visite etc.) oder auch Krankentagegeld- und Krankenhaustagegeldversicherung. Mittels der verschiedenen Zusatzversicherungen kann der gesetzlich Krankenversicherte also die Diskrepanz zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung in vielen Bereichen ausgleichen, die heutzutage bezüglich des Leistungsumfangs häufig besteht. d.